Ich bin inkontinent. Wie können Sie mir helfen?
Inkontinenz ist längst kein Tabu-Thema mehr. Selbst die Werbung hat dieses Thema aufgegriffen. Denn jeder zehnte Deutsche – ob jung oder alt, männlich oder weiblich – ist davon betroffen. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt darüber und lassen Sie sich eingehend von ihm beraten. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, auch mit einer Inkontinenz ein erfülltes Leben zu genießen. Vom Arzt erhalten Sie ein Rezept für Inkontinenzhilfsmittel. Damit können Sie auf uns zukommen. Wir sind Experten bei Harn- und Stuhlinkontinenz und helfen Ihnen gern weiter. Geboten wird Ihnen ein breites Produktportfolio an aufsaugenden (Windeln, Binden) und ableitenden Hilfsmitteln (Katheter). Gemeinsam finden wir das passende Mittel für Ihre Bedürfnisse.
Wie wird Inkontinenz diagnostiziert?
Von einer Inkontinenz spricht man, wenn man den eigenen Urin oder Stuhlabgang nicht kontrollieren kann. Um die richtige Behandlungsform und das passende Hilfsmittel zu finden, muss der Arzt in einem Anamnesegespräch die Ursache der Inkontinenz ermitteln. Informationen zu den persönlichen Lebensumständen wie Trinkgewohnheiten oder die Frequenz der Toilettengänge sind dabei genauso wichtig wie medizinische Fakten, zum Beispiel eine Operation, Grunderkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente.
Wer trägt die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel?
Einlagen, Slips oder andere Hilfsmittel – bei einer Harninkontinenz können die Kosten schnell in die Höhe steigen. Hat Ihnen der Arzt Blasenschwäche oder Inkontinenz bescheinigt, können Sie die notwendigen Inkontinenzhilfsmittel auf Rezept bekommen. Die Kosten trägt dann Ihre Krankenkasse, das heißt, Ihre Versorgung wird im Rahmen der Verordnung von Hilfsmitteln direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.
Ab wann habe ich Anspruch auf ein Rezept für Inkontinenzversorgung?
Sobald Ihnen der Arzt eine Inkontinenzbescheinigung ausstellt, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, damit Sie weiterhin möglichst ohne Einschränkungen am Leben teilhaben können.
Wie lange ist mein Rezept bei Inkontinenzversorgung gültig?
Neben einem einmaligen Rezept gibt es die Möglichkeit einer Dauerverordnung. Dadurch müssen Sie nicht ständig für ein Folgerezept zu Ihrem Hausarzt. Eine Dauerverordnung ist mehrere Monate gültig. Haben Sie eine solche bei uns eingereicht, informieren wir Sie rechtzeitig, bevor sie abläuft. Gern geben wir Ihnen jederzeit Auskunft darüber, wie lange Ihr Rezept noch gültig ist.
Gibt es Inkontinenzprodukte speziell für Männer?
Es gibt Inkontinenzprodukte speziell für Männer und wir führen sämtliche Produkte auch in Varianten, die auf die Anatomie des männlichen Körpers abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns und wie können Sie entsprechend Ihren Vorstellungen beraten.
Gibt es Inkontinenzhilfsmittel für das Badezimmer oder die Toilette?
Wichtig ist eine angemessene Höhe der Toilette, um diese ohne fremde Hilfe zu benutzen. Durch eine Toilettenerhöhung kann der herkömmliche Toilettensitz entsprechend erhöht werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit des Anbringens von Handgriffen, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern. Bei Badewannen ist ein niedriger Einstieg empfehlenswert. Zudem ist es möglich, einen Badewannenlift oder ein spezielles Transportsystem einzubauen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir können Sie dabei gut beraten.
Sind die Pflegehilfsmittelpakete, sogenannte provipacks, wirklich kostenlos?
Wenn Sie einen Pflegegrad bescheinigt bekommen haben und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittelpakete, sogenannte provipacks, für die keinerlei Kosten anfallen.
Was sind die Ursachen von Inkontinenz?
Die Ursachen für eine Inkontinenz sind vielfältig. Schließmuskelschwäche, Wechseljahre oder massives Übergewicht können genauso zu Inkontinenz führen wie eine Harnwegentzündung, eine Harnröhrenverengung, eine Vergrößerung der Prostata oder Blasensteine. Es gibt zudem eine Reihe von Krankheiten, die für Inkontinenz verantwortlich sein können. Dazu zählen beispielsweise Parkinson, Schlaganfälle, Diabetes, Multiple Sklerose, Alzheimer oder eine Querschnittslähmung. Auch als Nebenwirkung bei der Einnahme von Medikamenten kann Inkontinenz auftreten.
Wie funktioniert die Hilfsmittelversorgung?
Abgestimmt auf Ihren persönlichen Bedarf versorgen wir Sie mit allen notwendigen Hilfsmitteln in den Bereichen
Beatmung und Atemtherapie,
Tracheotomie, Laryngektomie,
Enterale Ernährung,
Parenterale Ernährung,
Inkontinenz,
Stomaversorgung,
Wundmanagement sowie
Reha- und
Orthopädietechnik. Eine enge Zusammenarbeit und Absprache mit allen an der Versorgung Beteiligten ist uns wichtig. So sehen wir uns als Schnittstelle zwischen Arzt, Patienten und Pflegenden. Den individuellen Weg spricht unser examiniertes Fachpersonal konkret mit Ihnen ab. Wir sind darauf bedacht, die Versorgung an die individuellen Bedürfnisse anzupassen, damit ein selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Warum sollte ich ihr Unternehmen als Versorger beauftragen?
Wir haben über 25 Jahre Erfahrung in der Patientenversorgung – auch bei komplexen Therapien. Bereits seit 1991 sind wir auf dem Gesundheitsmarkt unterwegs und koordinieren als ein erfahrener Lotse die Versorgung unserer Patienten in Kooperation mit allen Beteiligten. Vertrauen prägt diesen Weg der individuellen Komplettversorgung in den Bereichen Homecare, Reha- und Medizintechnik. Für ein hohes Niveau sorgen interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Bündelung medizinischer Kompetenzen in unseren Teams eingebettet in ein breites Partnernetzwerk. So ermöglichen wir Patienten sogar komplexer Therapiefelder ein Höchstmaß an Lebensqualität – darum sollten wir uns kennenlernen!
Wie kann ich zu Ihnen wechseln?
Gelegentlich gibt es Verträge zwischen Krankenkassen und einem Versorger. Doch grundsätzlich dürfen Sie selbst über Ihre Versorgung entscheiden. Besteht kein Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und einem Leistungserbringer, können Sie den Anbieter frei wählen. Entsprechende Auskunft gibt Ihnen Ihre Versicherung.
Wer gehört zur provita-Gruppe und was ist das Versorgungsgebiet?
Wir sind für Sie vor Ort da! Als
provita arndt versorgen wir Sie in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen
(mehr erfahren). Unsere Partnergesellschaften
provita activcare Südwest,
Nordwest und Westfalen-Ruhr betreuen viele weitere Bundesländer. In Berlin befindet sich zusätzlich unsere Gesellschaft
provita orthocare – ein
Fachpartner für Orthetik und Reha-Sonderbau.
Handelt es sich bei Ihnen um einen Pflegedienst?
Nein, wir sind kein Pflegedienst. Wir sind ein unabhängiger Komplettversorger für den Bereich Homecare, Reha- & Medizintechnik und versorgen Patientinnen sowie Patienten mit innovativen, medizinischen Geräten, Hilfs- und Rehamitteln inclusive kundenbezogenen Zusatzleistungen. Im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung kooperieren wir mit verschiedensten stationären als auch ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Wie erreiche ich Sie?
Gern können Sie uns anrufen wie auch eine Nachricht per Post oder Mail senden (
zur Kontaktseite). Wir garantieren schnellstmöglich eine Antwort. Ebenfalls ist ein persönlicher Gesprächstermin vereinbar, nutzen Sie unseren Rückruf-Service für einen Termin zum für Sie optimalen Zeitpunkt.
Wo schicke ich mein Rezept hin?
Wenn Sie sich für uns als Ihren Hilfsmittelversorger entschieden haben, brauchen wir immer das Originalrezept von Ihnen, da wir das Original-Rezept Ihrer Krankenkasse zukommen lassen müssen. Um den Datenschutz bestmöglich zu gewährleisten, senden Sie uns dieses bitte direkt an die Postadresse. Übrigens finden Sie
hier eine digitale Freiumschlag-Vorlage zum Ausdrucken. Gern können Sie die Rezepte auch unseren Mitarbeitern im Außendienst überreichen, sie kümmern sich um die weitere Bearbeitung.
Wie lange ist ein Rezept für Hilfsmittel gültig?
Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts muss der Kostenvoranschlag beim Kostenträger eingehen. Wird diese Frist überschritten, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Entsprechend den besonderen Gegebenheiten zum Beispiel im Rahmen einer Pandemie kann die Gültigkeit verlängert werden.
Wer kümmert sich um die Rezepte?
Wir übernehmen die Kommunikation und rechnen Ihre Rezepte direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie leisten entweder die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung oder legen uns ihre Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse zusammen mit Ihrem Rezept vor. Haben Sie eine Frage bezüglich Ihrer Rezepte? Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gern weiter.
Wo bekomme ich einen Rückumschlag für ein Rezept her?
Sie können Ihren Rückumschlag direkt durch eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in erhalten oder mit der Produktlieferung. Für die Bestellung nutzen Sie bitte eine unserer Kontaktvarianten. Hier für Sie die Möglichkeit, sich den Rückumschlag direkt runterzuladen:
Download Freiumschlag-Vorlage..
Wer entscheidet, von welchem Anbieter ich versorgt werde sowie meine benötigten Produkte bzw. medizinische Hilfsmittel erhalte?
Allgemein können Sie frei wählen. Besteht ein Vertrag zwischen Ihrer Krankenkasse und Anbietern, gibt Ihnen Ihre Versicherung Auskunft, welche Leistungserbringer für Sie zur Auswahl stehen.
Eine Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ist grundsätzlich nur durch Vertragspartner der Krankenkassen möglich. Zur individuellen Antwort nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Was passiert mit dem von Ihnen eingereichten Kostenvoranschlag?
Sie haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige und fortschrittliche Versorgung, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Der Kostenträger prüft zunächst, ob das verordnete Hilfsmittel entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Therapie oder zum Ausgleich einer Behinderung medizinisch notwendig ist. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung ist ebenfalls eine Aufgabe des Sachbearbeiters.
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und der wirtschaftlichen Aufzahlung?
Bei der gesetzlichen Zuzahlung handelt es sich um Rezeptgebühren, die Sie bezahlen müssen, sofern Sie nicht davon befreit sind. In der Regel sind das zehn Prozent der Rezeptkosten, die wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Bei der wirtschaftlichen Aufzahlung geht es um Hilfsmittel, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen. Nach der ärztlichen Diagnose profitieren Sie zunächst von einer Pauschale Ihrer Krankenkasse, die Produkte der medizinischen Notwendigkeit abdeckt. Welche und wie viele Produkte das sind, legen die Krankenkassen fest. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist der Betrag, der über die Pauschale Ihrer Krankenkasse hinausgeht. Dieser wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Belasten medizinische Hilfsmittel das Arztbudget?
Medizinische Hilfsmittel sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Verordnen von Hilfsmitteln belastet nicht das ärztliche Budget, im Gegensatz zum Arznei- und Heilmittelbereich.
Welche Geräte und Produkte nutzen Sie im Bereich der Heimbeatmung?
Da jeder Patient ganz unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse mitbringt, ist unser Sortiment an Heimbeatmungsgeräten und dessen Zubehör breit gefächert. Um für jede Therapie das richtige und passende medizinische Gerät jederzeit liefern zu können, ist unser Netzwerk an namhaften Herstellern, mit denen wir zusammenarbeiten, sehr groß. Wir wollen mit unseren Lösungen eine möglichst hohe Therapieakzeptanz und Lebensqualität beim Anwender erreichen.
Wie können Ihre Mitarbeiter mich bei der Heimbeatmung und beim Monitoring unterstützen?
Unsere Fachspezialisten sind zuverlässige Partner direkt vor Ort, wenn es um die Organisation der Weiterversorgung von Pflegebedürftigen nach der Krankenhausentlassung geht. Von ihnen werden Sie ausführlich beraten und sie helfen Ihnen beim Umgang mit den medizintechnischen Geräten und Zubehör. Auf Wunsch beziehen wir auch Ihre Angehörigen oder den Pflegedienst in die Einweisung mit ein.
Welche Produkte und Geräte nutzen Sie im Bereich Beatmung?
Unser Produktsortiment in der Heimbeatmung ist breit gefächert und entspricht den vielfältigen Anforderungen und Bedürfnissen. Um der Fallspezifik jedes Einzelnen gerecht zu werden, bieten wir ein breites Spektrum an Produkten wie z.B. verschiedene Trachealkanülen und ein großes Maskensortiment. Durch die Zusammenarbeit mit allen namhaften Herstellern im Bereich der Heimbeatmung ist es uns möglich, die für jede Therapie erforderlichen medizintechnischen Geräte und das erforderliche Zubehör jederzeit zu liefern. Mit unseren Lösungen wollen wir eine möglichst hohe Therapieakzeptanz bei dem Anwender erreichen.
Wie sieht die Einweisung in die Hilfsmittel aus?
Bei schwerstpflegebedürftigen Patienten, wie Wachkoma- oder Beatmungspatienten, die in einem Pflegeheim oder durch häusliche Intensivpflege versorgt werden, geben unsere Versorgungsmanager dem Pflegepersonal eine intensive Einweisung in die benötigten Hilfsmittel. Die Sicherheit des Patienten steht dabei an erster Stelle. Auch während der Versorgung besuchen wir die Patienten regelmäßig, unterstützen Angehörige oder Pflegende bei der Handhabung der Geräte. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.
Welche Leistungen bieten Sie zusätzlich an?
Als Experten für Heimbeatmung und Monitoring liefern wir Ihnen alle erforderlichen Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte, Absauggeräte, Pulsoximeter, Verneblungstechnik, CPAP-Technik und vieles mehr in Ihr heimisches Umfeld. Außerdem werden Sie von uns individuell in die sichere Anwendung eingewiesen. Wir sind Ansprechpartner für jegliche medizinischen Hilfsmittel und betreuen Sie dahingehend rund um die Uhr.
Versorgen Sie auch bei Wachkoma?
Als erfahrener Versorger können wir auch im Falle eines Wachkomas in allen Therapiebereichen für eine hochwertige Betreuung garantieren. Ein Wachkoma ist eine schwere Schädigung des Gehirns und bringt umfangreiche Versorgungsbedürfnisse mit sich, die weit über die reine Beatmung des Patienten hinausgehen. Wir können Sie ebenfalls mit verschiedenen medizinischen Hilfsmitteln bei Dekubitus, Inkontinenz und in anderen Bereichen versorgen.
Wie können Sie mich bei einer Klinikentlassung unterstützen?
Bei Patientenentlassungen aus der Klinik helfen wir je nach Wunsch in unterschiedlicher Weise. Als zentraler Koordinator können wir die Patientenentlassungen durch eine Komplettübernahme der erforderlichen Abwicklungsprozesse übernehmen oder in einzelnen Teilbereichen wie der Hilfsmittelberatung, der Bedarfsabstimmung, dem Rezeptmanagement oder der Versorgung mit Hilfsmitteln und bei der Kassengenehmigung unterstützen.
Was können Ihre Homecare-Experten für mich tun?
Wir beraten Sie oder Ihre Angehörigen ausführlich über die Arten der enteralen Ernährung und gehen dabei auf Ihren Fall individuell ein. Wir leiten Sie bei der Nutzung von Applikationstechniken der Sondenernährung an und beraten auch Ihre Angehörigen oder Pflegepersonal umfänglich, sprechen uns mit Klinik oder dem behandelnden Arzt ab. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die lückenlose und bedarfsgerechte Belieferung mit Trink- oder Sondennahrung sowie Zubehör. Außerdem sorgen wir in der Regel für die Ausstellung der notwendigen Folgeverordnungen durch den behandelnden Arzt und wir rechnen auf direktem Weg mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Wie unterstützen Sie bei der parenteralen Ernährung?
Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir die Koordination und Bereitstellung der parenteralen Versorgung und garantieren die Einhaltung der Qualitätsstandards. Wie auch wie bei anderen ambulanten Infusionstherapien bieten wir Ihnen bei der parenteralen Ernährung ein umfassendes, hersteller- und apothekenunabhängiges Versorgungsmanagement. Als hochqualifizierter Spezialdienstleister arbeiten wir leitliniengerecht, patientenorientiert und wirtschaftlich. Wir unterstützen die an der Durchführung der Therapie beteiligten Gesundheitsdienstleister bei der Einhaltung der Expertenstandards und übernehmen die Koordination und Begleitung der Therapie.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch zur Kostenübernahme für die Ernährungstherapie?
In der Regel müssen Ernährungstherapien wie Trink- und Sondennahrungen vom Arzt verordnet werden (Arzneimittelrichtlinie des GBA §21 Abs. 1; §19 Abs. 3 i.V.m §31 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Dies ist der Fall, wenn eine normale Ernährung oder weiter reichende Ernährungstherapien zur Verbesserung der Nahrungsaufnahme nicht ausreichen. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, werden die Kosten für den Einsatz der enteralen Nahrungsmittel von der Krankenkasse übernommen. Nahrungsergänzungen sind übrigens nicht erstattungsfähig.
Wird die parenterale Ernährung von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer parenteralen Ernährung, wenn eine medizinische Indikation vom Arzt für notwendig erklärt und bestätigt wurde. Übernommen werden die Infusionslösungen genauso wie Kanülen, Pumpen oder Spritzen. Wenn Sie nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter nur die Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten. Lediglich Hilfsmittel, die keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Ernährungstherapie haben wie Desinfektionsmittel oder sterile Tücher, werden nicht von der Kasse übernommen.
Wie sieht die Kostenübernahme bei enteraler Ernährung aus?
Die Kosten für die enterale Ernährung werden von der Krankenkasse nur dann übernommen, wenn die medizinische Indikation von einem Arzt verordnet wird. Das heißt, dass diese Art der Nahrungsaufnahme für eine Verbesserung der Lebenssituation notwendig ist. Der Arzt muss vorher prüfen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, die die Situation des Patienten in Bezug auf Ernährung verbessern, bevor enterale Sondennahrung eingesetzt wird. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Nahrung (Trink-, Sondennahrung) sowie die medizinisch notwendigen Hilfsmittel (Schläuche etc.) üblicherweise über monatliche Pauschalen abgerechnet. Die Zuzahlung ist in diesem Fall identisch mit der von Medikamenten. Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen zur Erstattungsfähigkeit haben.
Wer übernimmt den Portnadelwechsel?
Wird die parenterale Ernährung über einen venösen Port verabreicht, ist der regelmäßige, fachkundige Portnadel-Wechsel essentiell. Die Umsetzung kann vom therapieleitenden Arzt an unsere zertifizierten und erfahrenen Mitarbeiter delegiert werden. Unsere Fachleute übernehmen dann die notwendigen Wechsel der Portnadel gemäß unserem strikten Hygienestandard. Der Wechsel und der Therapiestatus wird von unseren Fachexperten – für alle Beteiligten einsehbar – umfassend dokumentiert.
Wie komme ich an die Sondennahrung?
Zunächst benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Denn für eine enterale Ernährung bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Als Komplettversorger weisen unsere Fachmitarbeiter Sie genauestens in die Versorgung ein und leiten auch die Angehörigen an. Wichtig für die Versorgung des Patienten sind vor allem im häuslichen Bereich eine Anleitung des Patienten oder der Angehörigen und engmaschige Betreuung. Wir beraten zu den Hygienemaßnahmen, überprüfen den Zustand des Patienten und die Einhaltung des Ernährungsplans. Außerdem sorgen wir dafür, dass Sie regelmäßig mit der Sondennahrung und den Hilfsmitteln beliefert werden.
Warum braucht man medizinische Trinknahrung?
Manchmal reicht die normale Nahrung nicht aus, um den Energie- oder Nährstoffbedarf zu decken. Das kommt vor allem bei chronischen Erkrankungen, Krebserkrankungen oder Fettverwertungsstörungen vor. Medizinische Trinknahrung wird bei Mangel- und Unterernährung benutzt, um Gewichtsverlust zu vermeiden oder einzudämmen. Die Zusammensetzung der Trinknahrung orientiert sich an den Ernährungsanforderungen (bspw. bei einer spezifischen Erkrankung). Trinknahrung kann zur normalen Nahrung ergänzt oder auch als vollbilanzierte Trinknahrung zur ausschließlichen Ernährung eingesetzt werden. Durch ihre Zusammensetzung ergänzt sie die Nahrungsaufnahme um wichtige Nährstoffe. Der frühzeitige Einsatz von Trinknahrung und die Vorbeugung einer Mangelernährung haben positive Effekte auf:
- die Lebensqualität
- die schnellere Genesung durch einen guten Ernährungsstatus
- die Aufrechterhaltung einer normalen Stoffwechselfunktion
- die Vermeidung von Komplikationen, z. B. von postoperativen Wundheilungsstörungen
Wir bieten Ihnen gern eine individuelle Beratung und versorgen Sie.
Wann und wie verwende ich Trinknahrung am besten?
Trinknahrung ist ideal für zwischendurch. Da der Inhalt zumeist hochkalorisch ist, sollte die Nahrung nicht zusätzlich zu den gängigen Mahlzeiten eingenommen werden. Das Sättigungsgefühl setzt sonst zu schnell ein. Trinknahrung gibt es auch geschmacksneutral. Die neutrale Variante kann in viele unterschiedliche Speisen wie Suppen, Soßen oder Joghurts eingerührt werden. Besonders eignet sie sich zur Anreicherung von herzhafter Kost.
Trinknahrung ist in verschiedenen Konsistenzstufen erhältlich und kann mit Verdickungsmitteln je nach Wunsch angedickt werden. Um Trinknahrung in Pulverform anzurühren, ist Wasser oder Milch ideal. Säfte sind nur bedingt geeignet, da die Fruchtsäure die Eiweiße zerstören könnte.
Bei welchen Versorgungsbereichen können Sie weiterhelfen?
Die Unternehmen der
provita-Gruppe sind in den Bereichen Homecare,
Rehabilitations- und
Medizintechnik sowie
Arztbedarf kompetent aufgestellt. Durch die hohe Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und eine speziell zugeschnittene Produktauswahl ermöglichen wir eine individuelle, qualitativ hochwertige und effiziente Rundumversorgung. Netzwerkpartner vergrößern die Bandbreite unserer Hilfsmöglichkeiten.
Welche Qualifikationen weisen Ihre Mitarbeiter vor?
In ihren jeweiligen Professionen verfügen unsere Mitarbeiter über eine spezielle Fachausbildung, die stets mit Zusatzqualifikationen aktualisiert wird. Wir haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen, setzen aber auch auf hochwertige Innovationen in der Homecare, der Medizintechnik und im Reha-Bereich. Unsere Personalphilosophie orientiert sich an den Bedürfnissen von Patient*innen und institutionellen Kunden.
Hier erfahren Sie noch mehr über uns.
Wie oft besuchen Sie den Patienten und dokumentieren den Verlauf?
Wir sind regelmäßig vor Ort, erkundigen uns nach dem Wohlergehen unserer Patienten und schauen auf die medizinischen Hilfsmittel. Die Intervalle sind abhängig vom individuellen Therapieverlauf und werden nach medizinischen Erkenntnissen sowie aktuellen Leitlinien in der Gesundheitsversorgung dokumentiert. Mit unseren Dokumentationen – auch in digitaler Form – wollen wir neben dem Leistungsnachweis ebenfalls die Versorgungsqualität und den Informationsaustausch unterstützen.
Welche Vorteile haben wir, wenn wir Sie beauftragen?
Sie profitieren von unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit erfolgreichem Wirken seit 1991. Wir achten auf eine hohe Fachkompetenz und einen empathischen Umgang mit dem Patienten. Der Mensch bleibt der Mittelpunkt, wir bieten kompetenten Respekt nah am Patienten sowie klare Kommunikation mit den an der Versorgung beteiligten Partnern. Breitgefächert ist unser Portfolio von Dienstleistungen, medizinischen Geräten und Produkten namhafter Hersteller, dass durch langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnern und einer hausinternen Logistik sich auch für Sie positiv auswirkt.
Welche Besonderheiten gibt es bei den Rezepten?
Grundlegend werden Hilfsmittel (mit Ausnahme von Hör- und Sehhilfen) auf dem Muster 16 - das rosa Kassenrezept - mit der Ziffer 7 verordnet. Handelt es sich bei den medizinisch benötigten Arzneimitteln um Produkte der enteralen Ernährung oder um Verbandstoffe, dürfen diese nicht auf dem gleichen Rezeptblatt wie die Hilfsmittel aufgeführt sein, sondern müssen extra verordnet werden. Die Verordnung muss beinhalten: Diagnose, Indikation, benötigtes Hilfsmittel, eventuell eine genaue Angabe von Material oder speziell erforderlichen Funktionen. Zudem muss das Rezept die 7-stellige Hilfsmittelnummer enthalten.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel zur Infusion, parenteralen Ernährung oder Schmerztherapie?
Anspruch auf eine dieser Leistungen hat jeder Versicherte, dessen Arzt eine begründete Diagnose stellt und dementsprechend dem Patienten eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Eine ärztliche Verordnung ist zwingend erforderlich. Denn Infusionslösungen zur Schmerzlinderung oder für die heimparenterale Ernährung sind verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Wie bekomme ich die Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung und zur Schmerztherapie?
Damit Sie diese Arzneimittel beziehen können, wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Klinikärzte verschreiben Infusionen maximal für sieben Tage. Die Verordnung durch einen Allgemeinmediziner, Internisten oder Urologen gilt für maximal sechs Monate bei Hilfsmitteln und drei Monate für Verbandsstoffe.
Wie viele Hilfsmittel zur parenteralen Ernährung oder zur Schmerztherapie stehen mir pro Monat zu?
Es gibt keine festgelegte Menge. Die ärztlichen Mengenangaben sind individuell an Ihre Therapie angepasst.
Wie erfolgt die Abrechnung bei ambulanten Hilfsmitteln?
Die Erstattung und Abrechnung im Bereich der Infusionstherapie betrifft sowohl Produkte des Sprechstunden- als auch des Praxisbedarfs. Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben alle eine eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarung. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes wenden und dort die Abrechnungsmodalitäten erfragen.
Kann ich mich ausschließlich online bewerben oder auch schriftlich?
Da wir in unserem Unternehmen sehr auf Nachhaltigkeit setzen, freuen wir uns über Online-Bewerbungen. Denn das spart wertvolle Ressourcen. Nichtsdestotrotz können Sie sich natürlich auch per Post bei uns bewerben. Beide Formen haben die gleichen Chancen. Allerdings dauert die Bearbeitung bei einer schriftlichen Bewerbung länger, da wir Ihre Unterlagen erst digitalisieren müssen. Wir speichern die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nur so lange, wie für den Bewerbungsprozess nötig.
Kann ich mich auch initiativ bewerben?
Auch wenn derzeit auf unserer Karriereseite kein passendes Stellenangebot ausgeschrieben ist, freuen wir uns über Initiativbewerbungen. Denn sie beweisen Mut und Engagement. Wir können nichts versprechen, aber manchmal findet sich genau das Richtige über diese Möglichkeit.
Kann ich mich auf mehrere Stellen bewerben?
Sie können sich auch auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Allerdings bevorzugen wir es, wenn Sie sich nur auf Ihre Favoritenstelle bewerben. Da wir alle Bewerbungen eingehend prüfen, schauen wir, ob Sie auf eine andere Stelle ebenfalls passen könnten und würden Ihnen diese dann bei Eignung auch anbieten.
Welche Unterlagen sollte ich meiner Bewerbung beifügen?
Um Sie möglichst gut auch schon vor einem persönlichen Gespräch kennenzulernen, sollte der Bewerbung auf jeden Fall ein Anschreiben beigefügt werden, das Ihre Beweggründe für die Bewerbung bei uns beschreibt. Außerdem sollte sie einen aktuellen Lebenslauf, relevante Zeugnisse wie Schul- oder Arbeitszeugnisse und Weiterbildungszertifikate enthalten. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen am besten online per PDF. Fehlt uns etwas, fragen wir nach.
Kann ich bei provita ein Schul- oder Studiumspraktikum absolvieren?
Natürlich. Sowohl Schüler als auch Studenten können bei uns in verschiedenen Bereichen Praktika absolvieren. Einfach eine kurze Bewerbung zuschicken.
Bei wem erhalte ich Angaben zu meinem Aufgabengebiet und zur Einarbeitung?
Der verantwortliche Teamleiter/ die Teamleiterin geben beim persönlichen Kennenlerngespräch Informationen zur Einarbeitung, zum Aufgabengebiet und zu den Tätigkeiten.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Wir wünschen uns für unser Team und unser Unternehmen Mitarbeiter, die Spaß bei der Arbeit haben, die engagiert sind und sich mit Freude einbringen. Denn dadurch entwickeln wir uns weiter. In einem ersten Kennenlerngespräch geht es nicht nur darum, dass wir Sie kennenlernen, sondern auch, dass Sie uns kennenlernen und einen realistischen Eindruck von uns erhalten. Das Bewerbungsgespräch ist also kein reines Abfragegespräch unsererseits, sondern bestenfalls ein offener Dialog.
Wie lange dauert bei Ihnen der Bewerbungsprozess?
Uns ist bewusst, dass du gerne so schnell wie möglich eine Antwort auf deine Bewerbung hättest. Darum versuchen wir dir so schnell es geht, eine Antwort zu geben. Gib uns jedoch ein wenig Zeit. Denn wir wollen jede Bewerbung eingehend und mit Wertschätzung sichten. Da wir sehr viele Bewerbungen erhalten, kann das manchmal ein wenig dauern. In der Regel geben wir innerhalb von 14 Tagen ein erstes Feedback. Ein Kennenlerngespräch findet dann innerhalb von zwei bis drei Wochen statt. Solltest du nach vier Wochen noch nichts von uns gehört haben, bitten wir dich, uns freundlich an deine Bewerbung zu erinnern. Eine solche Verzögerung tut uns sehr leid.
Wie erfolgt bei Ihnen die Einarbeitung?
In einem guten Team kann sich jeder auf den anderen verlassen. Das funktioniert jedoch nur, wenn jeder in seine Aufgaben optimal eingearbeitet ist. Jeder neue Mitarbeiter erhält an seinem ersten Tag allgemeine Informationen sowie einen Überblick über die Abteilungen. Je nachdem, welche Position Sie haben, bekommen Sie einen speziellen Einarbeitungsplan. Die beste Art, etwas zu lernen, ist es zu tun. Haben Sie Fragen? Ihre Kollegen unterstützen Sie gern. In regelmäßigen Abständen finden bei uns sogenannte Feedbackgespräche mit der jeweiligen Führungskraft statt. Bei diesen Gesprächen geht es um einen offenen Austausch über die alltäglichen Herausforderungen, Erwartungen und Wünsche. Diese Gespräche sind keine Einbahnstraßen.
Wie sieht es mit Zukunftsperspektiven bei Ihnen aus?
Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut. Ohne sie wäre unser Unternehmen nicht so erfolgreich. Darum legen wir großen Wert auf die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter. Je nach Stärken, Interessen und Möglichkeiten sind Persönlichkeitstrainings, fachliche Weiterbildungen und Vertiefungen bis hin zu einer Entwicklung in Richtung Führung möglich. Sie können aber auch selbst proaktiv Ideen und Wünsche diesbezüglich äußern. Wir schauen dann gemeinsam, was möglich ist. Bei uns gibt es viele verschiedene Berufsfelder – im Innen- und im Außendienst. Wir suchen immer examiniertes Fachpersonal, aber auch Quereinsteiger sind bei uns sehr willkommen. Denn neben einem breiten Spektrum an internen und externen Schulungen findet Lernen auch immer im täglichen Arbeitsgeschehen statt. Kompetente Kollegen geben ihr Wissen gern weiter und durch gemeinsam gemeisterte Herausforderungen wächst der eigene Erfahrungshorizont ebenfalls.
An welchen Standorten und in welcher Region kann ich mich bewerben?
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Unsere Zentrale befindet sich im idyllischen Neustrelitz - mittig zwischen Berlin und Ostsee – und ist gerade mal eine Stunde mit der Bahn von Berlin entfernt. Unsere Außendienst-Teams sind jedoch in verschiedenen Regionen und Bundesländern tätig. Sie können sich also grundsätzlich auch dort für eine Stelle im Außendienst bewerben, wo Sie wohnen – gern auch initiativ.
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Wie lange werden meine Daten im Rahmen der Bewerbung gespeichert?
Personenbezogene Daten speichern wir in unserem System nur so lange, wie sie für das Bewerbungsverfahren gebraucht werden. Während des Bewerbungsverfahrens speichern wir deine Daten – dein Einverständnis vorausgesetzt – in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Spätestens sechs Monate nach einer Absage werden sie jedoch gelöscht.
Wann muss ich mich für einen Ausbildungsplatz bewerben?
In der Regel suchen wir neue Auszubildende zwischen Januar und März. In dieser Zeit werden unsere Ausbildungsstellen auf unserer Karriereseite und in anderen Jobbörsen veröffentlicht. Bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie die Stellenanzeige auf diesen Seiten finden, dann sind sie noch frei.
Was ist mit Kompressionstherapie gemeint?
Die Kompressionstherapie ist eine medizinische Behandlung, die durch Druckausübung die Blutzirkulation und den Abfluss von Flüssigkeiten fördert. Der Druck kann durch Verbände, Bandagen oder spezielle Strümpfe erzeugt werden. Dabei ist diese Form der Therapie komplett nicht-invasiv und lindert viele Beschwerden, ohne dass ein chirurgischer Eingriff erforderlich wäre.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Kompressionstherapie?
Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihnen Ihr Hausarzt medizinische Kompressionsstrümpfe verordnen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet in der Regel zwei Paar medizinische Kompressionsstrümpfe pro Jahr, wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit des Tragens ausdrücklich attestiert und per Rezept verordnet hat. Wie bei Medikamenten müssen Sie hierfür zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.
Wie oft kann ich einen neuen Kompressionsstrumpf erhalten?
Kompressionsstrümpfe sind sogenannte medizinische Hilfsmittel und zählen zur Basistherapie bei Venenleiden. Aus hygienischen Gründen kann Ihnen Ihre Ärztin/ Ihr Arzt eine „Wechselversorgung“, also ein zweites Paar Kompressionsstrümpfe zu Beginn der Therapie verordnen. Denn durch das tägliche Tragen und Waschen lässt die Kompressionswirkung in spätestens sechs Monaten nach. Sie haben deshalb auch die Möglichkeit, alle sechs Monate ein neues Paar Kompressionsstrümpfe zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Stütz- & Kompressionsstrümpfen?
Kompressionsstrümpfe werden umgangssprachlich oft als Stützstrümpfe bezeichnet. Der Unterschied ist, dass es Kompressionsstrümpfe „nicht von der Stange“ gibt. Sie müssen vom Arzt verschrieben und dann extra für Sie angefertigt werden. Stützstrümpfe haben keine medizinische Wirkung. Sie können lediglich dabei helfen, "schweren" Beinen vorzubeugen. Kompressionsstrümpfe hingegen üben gezielten Druck auf die Venen aus und unterstützen dadurch den Bluttransport aus den Beinen zurück zum Herzen. Patienten, die sich aufgrund ihres Alters, ihres Gewichts oder Schäden ihres Bewegungsapparates weniger gut bewegen können, empfehlen wir spezielle Anziehhilfen zu nutzen.
Was hilft beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe?
Es gibt praktische Anziehhilfen, die Ihnen das Hineinschlüpfen in die Strümpfe erleichtern. Auch diese können vom Arzt verschrieben werden. Ein kleiner Tipp: Tragen Sie Gummihandschuhe. Sie haften besser am Stoff, so dass Sie ihn leichter nach oben ziehen können. Außerdem helfen sie, Beschädigungen zu vermeiden.
Welche Unterstützung bieten Ihre Mitarbeiter im Bereich der Medizintechnik?
Unsere Mitarbeiter sind im Bereich der medizinischen Hilfsmittel sehr gut geschult, so dass sie bei allen Themen dieses Bereiches umfassend informieren können. Zu den notwendigen medizintechnischen Hilfsmitteln bieten unsere Spezialisten eine umfassende Beratung und wir unterstützen den Patienten, seine Angehörigen oder auch den ambulanten Pflegedienst im Umgang bzw. in der Handhabung von Geräten und Zubehör. Auch wenn es um Fragen zur Weiterversorgung nach einem Klinikaufenthalt geht, sind unsere Spezialisten ein zuverlässiger Ansprechpartner direkt vor Ort. Sie beraten Sie, Ihre Angehörigen und das Pflegepersonal individuell und zeigen die Handhabung der Geräte und der Hilfsmittel.
Wie sorgen Sie für Qualität und Sicherheit medizinischer Geräte?
Eine hohe Qualität der Geräte, aber auch unserer Leistungen ist uns enorm wichtig. Darum nehmen unsere Medizintechniker regelmäßig an Schulungen teil. Qualifizierte Techniker prüfen die medizintechnischen Geräte nach § 6 MPBetreibV, Geräteprüfung nach DIN EN 62353 bzw. VDE 0702. Wir warten und reparieren medizintechnische Geräte wie Monitore, Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Infusionsapparate etc. mit langjähriger Erfahrung und natürlich nach Herstellervorgaben.
Wie helfen Sie mir beim Umgang mit den Hilfsmitteln & Medizintechnik?
Bei schwerstpflegebedürftigen Patienten, wie z. B. Wachkoma- und Beatmungs-Patienten, ist es so, dass diese im Regelfall von der Klinik in ein Pflegeheim entlassen werden oder im Bereich der häuslichen Intensivpflege durch entsprechendes Personal versorgt werden. Auch dieses qualifizierte Pflegepersonal erhält eine intensive Einweisung in unsere Hilfsmittel. Die Sicherheit des Patienten steht dabei an erster Stelle. Wir kommen regelmäßig zu Beratungsbesuchen und Einweisungen aller Pflegekräfte in die Handhabung von Geräten in die Pflegeinrichtung. Diese Dienstleistung ist für uns selbstverständlich und für Sie vollkommen gratis.
Wie unterstützen Sie im Rahmen der Entlassung?
Als zentraler Koordinator unterstützen wir Patientenentlassungen durch eine Komplettübernahme der erforderlichen Abwicklungsprozesse oder in einzelnen Teilbereichen wie zum Beispiel Hilfsmittelberatung, Bedarfsabstimmung, Rezeptvorlage, Kassengenehmigung, Bestellanforderung, Hilfsmittelversorgung usw. je nach Wunsch.
Was sind medizinische Heil- und Hilfsmittel?
Heilmittel sind Behandlungen wie z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie. Sie werden von Behandlern der sogenannten nichtärztlichen Heilberufe erbracht, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände bzw. Geräte, die einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Sie unterstützen den Patienten dabei, ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Bei Hilfsmitteln gibt es eine breite Palette von Produkten, angefangen von Inkontinenzhilfen und Mitteln der Kompressionstherapie bis hin zum komplexen Beatmungsgerät. Die Teilhabe am sozialen oder beruflichen Leben trotz Behinderung oder Krankheit ist das primäre Ziel des Hilfsmitteleinsatzes.
Wie erhalte ich ein medizinisches Hilfsmittel?
Ob
Wundverband,
Kommunikationshilfe oder
Beatmungsgerät – medizinische Hilfsmittel helfen Einschränkungen auszugleichen und den Alltag zu erleichtern. Hilfsmittel sind in der Regel verschreibungs- bzw. verordnungspflichtig. Praktisch verordnet Ihnen Ihr Arzt das entsprechende Hilfsmittel, diese Verordnung reichen Sie bzw. wir bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ein und nach einem Kostenvoranschlag des Hilfsmittel-Anbieters entscheidet der Kostenträger über die Finanzierung des Hilfsmittels. Dies muss zum Schutz des Patienten nach drei Wochen passieren bzw. nach fünf Wochen, wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist.
Muss meine Krankenkasse vorab in meine Versorgung mit Hilfsmitteln einwilligen oder kann ich die Hilfsmittel direkt bekommen?
Generell ist die Hilfsmittelversorgung genehmigungspflichtig. Deshalb müssen Sie als Patient bzw. wir als Versorger vorab ein vom Arzt ausgestelltes Rezept und einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf die Versorgung mit den beantragten Hilfsmitteln vorliegt und Sie werden anschließend versorgt. Im Ausnahmefall können Sie bestimmte Hilfsmittel privat bezahlen.
Kann ich mir meinen Versorger aussuchen, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Begrenzt auf die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse können Sie sich Ihren Versorger aussuchen. Frei auswählen können Sie sich Ihren Versorger, wenn Sie die Kosten selbst tragen. Gleiches gilt für Kosten, die entstehen, wenn Sie sich ein Hilfsmittel aussuchen, das von der Art oder Menge das medizinisch erforderliche Maß überschreitet.
Was ist eine Wahlrechtserklärung?
Bei der Auswahl Ihres Homecare-Dienstleisters sieht das Sozialgesetzbuch ein Wahlrecht des Patienten vor. Das bedeutet, Sie dürfen bei der Auswahl Ihres Hilfsmittels frei zwischen Vertragspartnern (Leistungserbringern) der jeweiligen Krankenkasse wählen. Sind wir als Vertragspartner dabei, beliefern wir Sie natürlich gern mit Hilfsmitteln. Dafür benötigen wir eine Bestätigung, dass Sie uns als Leistungserbringer und Hilfsmittellieferant gewählt haben. Sie bestätigen also mit der unterschriebenen Wahlrechtserklärung, dass Sie über dieses Wahlrecht aufgeklärt wurden und von uns versorgt werden möchten. Ihre Krankenversicherung hat die Berechtigung, diese Erklärung bei uns als Vertragspartner anzufordern und einzusehen.
Wer kümmert sich um die Entlassung aus dem Krankenhaus – auch am Tag der Entlassung?
Wir sind sowohl vor, während und auch nach der Entlassung an Ihrer Seite, kümmern uns um alles Notwendige und koordinieren die Überleitung bis ins heimische Umfeld. Idealerweise wird die Entlassung vom Sozialdienst im Krankenhaus entsprechend dem besonderen Bedarf geplant. Am Tag der Entlassung sollte Ihnen ein sogenannter Entlassplan mit dem Arztbrief ausgehändigt werden. Unsere Mitarbeiter nehmen bei Bedarf schon im Krankenhaus Kontakt mit Ihnen auf, damit die notwendigen medizinischen Hilfsmittel Ihnen umgehend zur Verfügung stehen. Dabei sprechen unsere Versorgungsspezialisten bereits in der Klinik mit Ihnen ab, was Sie individuell benötigen und klären die Kostenübernahme mit der Krankenkasse ab.
Warum sollten Hilfsmittel nicht selbst im Internet gekauft werden?
Heutzutage sind viele Pflegehilfsmittel im Onlinehandel, aber auch in Drogerien und anderen Geschäften erhältlich. Einmalhandschuhe, Desinfektionsspray oder Einlagen gehören mittlerweile zum Standardsortiment. Doch haben kompetente Fachversorger Vorteile gegenüber dem Einzelhandel. Als Komplettversorger kennen wir Sie und Ihre Situation persönlich. Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und unserer jahrelangen Erfahrung. Lassen Sie sich eingehend und umfassend beraten und finden Sie mit unserer Hilfe die auf Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zugeschnittenen Pflegehilfsmittel. Dabei können wir speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen, so dass Sie sich sicher und rundum damit wohlfühlen.
Welche Hilfsmittel sind von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt?
Im Hilfsmittelverzeichnis der Deutschen Gesetzlichen Krankenversicherungen sind aktuell rund 30.000 medizinische Hilfsmittel gelistet. Auch wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, wird ein medizinisches Hilfsmittel in der Regel von der Krankenkasse nur dann bewilligt, wenn es dort gelistet ist. Die Kosten werden also von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, aus der die Diagnose eindeutig hervorgeht und wenn für das Hilfsmittel ein Antrag bei der jeweiligen Kasse eingereicht wurde.
Was passiert nach der Prüfung durch meine Krankenkasse?
Der entsprechende Bewilligungsbescheid wird von Ihrer Krankenkasse in der Regel direkt an Ihren Versorger gesendet. Sollte Ihre Krankenkasse die Versorgung mit dem beantragten Hilfsmittel für nicht notwendig oder für zu kostspielig erachten, bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid zugesendet. Gegen diesen können Sie im Zweifelsfall Widerspruch einlegen.
Was mache ich, wenn die Bewilligung eines Hilfsmittels abgelehnt wurde?
Die Ablehnung eines Hilfsmittels muss begründet werden. Daher schauen Sie genau auf die Gründe der Ablehnung. Sollte Ihr Antrag auf Bewilligung eines Heil- oder Hilfsmittels abgelehnt werden, obwohl es im Hilfsmittelkatalog gelistet ist, fragen Sie nach den Gründen und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Ist Ihr Einzelfall gut begründet, können gelegentlich auch nicht gelistete medizinische Hilfsmittel von Seiten der Krankenkasse bewilligt oder zumindest ein finanzieller Zuschuss gewährt werden.
Wer übernimmt die Kosten für mein Hilfsmittel?
Hilfsmittel werden bei der Abrechnung genauso behandelt wie Arzneimittel. Wenn das Hilfsmittel genehmigt wurde, übernimmt also zumeist die Krankenkasse die Kosten. Neben der Krankenkasse kann, je nachdem für welchen Zweck das Hilfsmittel benötigt wird, die Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsagentur, Pflegekasse, das Jugendamt oder das Sozialamt Kosten übernehmen. Sie haben eine gesetzliche Zuzahlung zu tragen, wenn Sie davon nicht befreit sind. Eine Ausnahme sind
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel?
Medizinische Hilfsmittel sind nur dann kostenfrei, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre Bedürftigkeit nachweisen. Ansonsten ist trotz Kostenübernahme durch den Kostenträger eine finanzielle Beteiligung des Versicherten an der Hilfsmittelversorgung vorgesehen. Diese gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10% des Abgabepreises - mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro - jedoch nicht höher als der Gesamtpreis (vgl. §§ 33, 61SGB V). Diese Kosten entfallen, wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung haben, für die Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen können. Das betrifft z.B. chronisch kranke Patienten mit geringem Einkommen.
Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich von der Zuzahlung befreit bin?
Auf Ihrem Rezept gibt der zuständige Arzt an, ob dieses zuzahlungsbefreit ist oder nicht. War das Kreuz an der falschen Stelle, wird entsprechend ohne Zuzahlungsbefreiung abgerechnet. In diesem Fall sollten Sie die Rechnung begleichen und den Überweisungsnachweis mit Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann wird Ihnen dieser Betrag erstattet. Um so etwas zukünftig zu vermeiden, senden Sie uns bitte die Kopie Ihrer gültigen Zuzahlungsbefreiung und wir können Sie für die Gültigkeitsdauer als zuzahlungsbefreit listen.
Wie erhalte ich Unterstützung bei der Einweisung im Umgang mit dem/den Hilfsmitteln?
Damit Sie nach einer Klinikentlassung mit den Hilfsmitteln nicht allein zurechtkommen müssen, geben wir Ihnen und Ihren Angehörigen oder dem Pflegepersonal eine individuelle und ausführliche Einweisung, damit Sie sicher im selbstständigen Umgang sind. Doch auch danach sind wir an Ihrer Seite und kommen regelmäßig zu Ihnen, beraten und unterstützen Sie. Konkret sind das abgesprochene Beratungsbesuche und Einweisungen in die Handhabung von Geräten bei Ihnen zu Hause, in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Auch damit Sie und/oder die Pflegenden nicht mit den Hilfsmitteln auf sich allein gestellt sind, erfolgt hier eine intensive Einweisung in alle Hilfsmittel mit dem Ziel, dem Patienten und/ oder den Angehörigen den selbstständigen Umgang mit den Hilfsmitteln und eine individuelle Anleitung zur Versorgung zu vermitteln. Diese Dienstleistung ist für uns selbstverständlich und für Sie vollkommen gratis.
Was sind Pflegehilfsmittel für die häusliche Versorgung und wie kann ich davon Gebrauch machen?
Vom Einmalhandschuh bis zum Pflegebett oder Rollstuhl: Es gibt viele Arten von Pflegehilfsmitteln. Größtenteils sind das Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände oder unterstützende Geräte, die bei der häuslichen Pflege benötigt werden. Sie haben das Ziel, die Einschränkungen durch eine Erkrankung oder eine Behinderung zu minimieren und bestehende gesundheitliche Beschwerden des Betroffenen zu lindern; Betroffenen unter gezielter Berücksichtigung der krankheitsbedingten Einschränkungen eine ausreichend gute und möglichst lange eigenständige Lebens- und Alltagsgestaltung zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern. Die Pflegehilfsmittel benötigen pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige im Rahmen der häuslichen Pflege. Die Kosten trägt bei entsprechender Notwendigkeit die Pflegekasse.
Wem gehört das Hilfsmittel?
Es gibt Hilfsmittel, die nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind oder aus hygienischen Gründen in das Eigentum des Nutzers übergehen. Einige medizinische Hilfsmittel bleiben Eigentum der Krankenkassen und werden dem Versicherten geliehen. Andere Hilfsmittel bleiben im Eigentum z.B. der provita arndt GmbH und werden von den Kostenträgern über eine so genannte Fallpauschale finanziert. Viele Hilfsmittel wie zum Beispiel
Beatmungsgeräte,
Rollstühle oder
Gehhilfen werden nach dem Gebrauch aufgearbeitet und beim nächsten Patienten wieder eingesetzt. Diese Art der Versorgung bezeichnet man als Wiedereinsatz. Die Aufbereitung reicht von Desinfektion und gründlicher Reinigung über die Wartung, Reparatur bis hin zum Austausch von Verschleißteilen. Bei Hilfsmitteln mit besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen oder auch andere hygienische Hilfsmittel keinen Wiedereinsatz. Diese Hilfsmittel gehen in das Eigentum des Nutzers über.
Welche Möglichkeiten der Rechnungszahlung bieten Sie an?
Sie können gern an unserem Lastschriftverfahren teilnehmen, bekommen dann einfach die Rechnung und wir ziehen den Betrag von Ihrem Konto ein. Bitte rufen Sie uns hierzu an oder senden uns das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat (
Download hier) zu.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hygieneprodukte und Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzauflagen. Sie sind nicht verschreibungspflichtig. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel in Höhe von 40 Euro pro Monat.
Welche Produkte darf mein Pflegehilfsmittel-Paket enthalten?
Zu den Pflegehilfsmittel gehören Verbrauchsmittel, die in der häuslichen Grundpflege verwendet werden. Das können Einmalhandschuhe, Bettschutzauflagen, Handesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen oder Fingerlinge sein. Für Verbrauchshilfsmittel wie Windeln oder Einlagen bei Inkontinenz benötigen Sie dagegen eine ärztliche Verordnung, da die Kosten dafür nicht von der Pflegekasse, sondern von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Ist das Pflegehilfsmittel-Paket (Provipack) kostenlos?
Die Kosten für das Pflegehilfsmittel-Paket, auch Provipack genannt, übernimmt Ihre Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat. Notwendig ist nur die einmalige Antragstellung durch den Pflegebedürftigen oder die bevollmächtigte Pflegeperson. Sie können das Formular gern unserem Außendienstmitarbeiter mitgeben. Danach müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Als Ihr Versorger rechnen wir die monatlichen Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Habe ich einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel? Und übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten dafür?
Laut Gesetz haben Sie einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel durch die Pflegekassen. Allerdings muss zuvor Ihre Pflegebedürftigkeit, das heißt ein Pflegegrad, gutachterlich bestätigt werden. Die Prüfung übernimmt der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK). Wird Ihnen ein Pflegegrad bescheinigt, können Sie entstandene Kosten für Pflegehilfsmittel geltend machen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Kosten nicht rückwirkend erstatten lassen können. Normalerweise brauchen Sie nach der Bewilligung nichts weiter tun. Denn die Pflegedienste rechnen die Kosten direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Für pflegende Angehörige bieten wir die Möglichkeit an, Provipacks zu bestellen. Das sind Hilfsmittelpakete, die extra für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zusammengestellt werden. Alternativ gibt es auch Provipacks, die in unterschiedlichen Größen und nach unterschiedlichem Bedarf bereits vordefiniert sind.
Muss der Antrag zur Kostenübernahme monatlich neu gestellt werden?
Nein, Sie brauchen nicht jeden Monat einen neuen Kostenübernahme-Antrag bei der Pflegeversicherung einreichen. Die Bewilligung ist meist unbefristet, wenn die betroffene Person zu Hause gepflegt wird. In diesem Fall erhalten Sie kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 60 Euro pro Monat. Handelt es sich jedoch um eine befristete Kostenübernahme, wird nach Ablauf der Bedarf an Pflegehilfsmitteln erneut geprüft.
Habe ich auch als Privatversicherter einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Auch wenn Sie privat versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Privatversicherter kaufen Sie Ihr monatliches Pflegehilfsmittelpaket direkt bei uns ein. Sie müssen das Paket allerdings zunächst selbst bezahlen. Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen, die die Kosten für Pflegehilfsmittel, wie bei gesetzlich versicherten Personen, bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat übernimmt.
Kann ich mein Pflegehilfsmittelpaket (Provipack) ändern?
Sie können Ihr monatliches Pflegehilfsmittelpaket (Provipack) jederzeit an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können sich dazu ein individuelles Paket zusammenstellen lassen, das besser zu Ihrer Situation passt oder Sie suchen sich ein anderes, bereits vordefiniertes Paket aus unserem Sortiment aus. Ihren Änderungswunsch sollten Sie uns jedoch spätestens eine Woche vor Lieferung des Paketes per Telefon oder Mail mitteilen.
Ich erhalte meine Pflegehilfsmittel derzeit von einem anderen Dienstleister. Wie kann ich zu Ihnen wechseln?
Meistens reicht ein kurzes Kündigungsschreiben an Ihren jetzigen Anbieter aus. Lassen Sie sich dieses schriftlich bestätigen. Danach können Sie Ihre Pflegehilfsmittel einfach bei uns bestellen und erhalten dann von uns Ihre benötigten Pflegehilfsmittel.
Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegehilfsmittel?
Werden für die Pflege Hilfsmittel benötigt, muss der zu Pflegende oder ein von ihm Bevollmächtigter einmalig einen Bewilligungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Ist der Antrag genehmigt worden, rechnet der Pflegedienst die entstehenden Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.
Wird die Hilfsmittelpauschale vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, die Hilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie erhalten diese zusätzlich zum Pflegegeld.
Bekommt jede/jeder Reha-Hilfsmittel?
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Reha sind Rechte, die jeder Mensch in einer entsprechenden Situation hat. Wenn nachgewiesen werden kann, dass jemand reha-bedürftig als auch reha-fähig ist, stehen ihr oder ihm vom Gesetz her Maßnahmen und Leistungen zu, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder herstellen. Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, wird durch eine sozialmedizinische Begutachtung beurteilt. In Bezug auf reha-technische Hilfsgegenstände bedeutet dies zum Beispiel, dass die Krankenkassen ihren Versicherten nach einer entsprechenden Beurteilung bestimmte Hilfsmittel zur Verfügung stellen müssen.
Wer übernimmt die Kosten für Reha-Hilfsmittel?
Im Regelfall übernimmt der zuständige Kostenträger, beispielsweise die Krankenkasse, die Finanzierung bei Reha-Hilfsmitteln. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die die Versorgung mit einem Hilfsmittel ausweist. Ein Großteil der Hilfsmittel bleibt auch während der Nutzung Eigentum der Krankenkasse und muss anschließend wieder an diese zurückgegeben werden. Häufig werden die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel von den Kostenträgern über sogenannte Fallpauschalen bezahlt. Das Hilfsmittel befindet sich dann im Eigentum unseres Unternehmens.
Was heißt Standard-Reha?
Der Begriff Rehabilitation – kurz Reha genannt – hat das Ziel, die eigene Mobilität oder psychische Aktivität, soweit es geht, wieder herzustellen, krankheitsbedingte Einschränkungen zu beseitigen oder zu mildern, so dass eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder möglich wird. Dazu gehören unter anderem medizinische, soziale und auch technische Maßnahmen.
Was heißt Spezial-Reha?
Zur Spezial-Reha gehören Hilfsmittel, die maßangefertigt und individuell an die Bedürfnisse des Benutzers angepasst sind. Einige dieser Hilfsmittel werden sogar in unseren eigenen Werkstätten der provita orthocare hergestellt. Dazu gehören anatomisch geformte Sitzschalen, Elektrorollstühle mit besonderen Steuerungsmechanismen und vieles mehr.
Was versteht man unter Wiedereinsatz?
Wenn ein Hilfsmittel nach dem Gebrauch für einen anderen Patienten wiederverwendet wird, nennt man das Wiedereinsatz. Die Aufbereitung reicht von der Desinfektion und gründlichen Reinigung über die Wartung/Reparatur des Hilfsmittels bis hin zum Austausch von Verschleißteilen. Bei Hilfsmitteln, die besonderen hygienischen Anforderungen unterliegen, wie z.B. eine Toilettensitzerhöhung, gibt es keinen „Wiedereinsatz“. Das Hilfsmittel geht in das Eigentum des Kunden über.
Wo bekomme ich einen Rollator?
Als Ihr Versorger bekommen Sie vor der Anschaffung eines Rollators eine umfassende und kompetente Beratung durch unsere Reha-Experten. Zur Auswahl stehen Ihnen viele unterschiedliche Modelle, wie zum Beispiel faltbare Rollatoren, spezielle Rollatoren mit besonders geringem Gewicht oder auch Rollatoren, die besonders gut geeignet für Spaziergänge sind. Wir haben eine vielfältige Auswahl hochwertiger und erprobter Gehhilfen für den Innen- und Außenbereich in unserem Portfolio, so dass wir das für Sie und Ihre Situation passende Gerät finden können. Sie können die Hilfsmittel kostenlos testen,
Welche Kosten werden bei einer Rollatoranschaffung von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenerstattung gilt in der Regel nur für den Kauf von Standardmodellen, deren Preise in der Höhe der Fallpauschale liegen. Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen oder ohne ärztlichen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für ein teureres (aus Leichtmetall oder mit elektronischem Antrieb versehen) beziehungsweise ein nicht gelistetes Modell entscheiden, müssen Sie sich mit dem Kostenträger in Verbindung setzte bzw. die Mehrkosten selbst tragen.
Rollator oder andere Gehhilfe – Was ist besser?
Gegenüber anderen Gehhilfen – etwa Gehstöcken oder Unterarmgehstützen – haben Rollatoren den Vorteil, dass sie nicht immer wieder angehoben werden müssen und dabei ihre Bodenhaftung verlieren. Gute Rollatoren geben Stabilität und Sicherheit. Zum Treppensteigen eignen sie sich jedoch nicht. Auch hohe Bordsteinkanten sind für Rollatoren immer wieder ein Hindernis. Sollten Sie sich für die Anschaffung eines Rollators entscheiden, beraten wir Sie gern. Denn es gibt viele verschiedene Modelle – die Form und Ausstattung eines Rollators sollten sich jedoch stets an den Bedürfnissen, der Körpergröße und dem Gewicht des jeweiligen Nutzers orientieren. Sprechen Sie uns an!
Welche Reha-Hilfsmittel gibt es, um Treppen überwinden zu können?
Es gibt viele Möglichkeiten, die täglichen Hindernisse zu überwinden, um sich barrierefrei fortbewegen zu können. Für Treppen haben Sie die Auswahl von der Rollstuhlrampe über Treppenlift bis hin zum Treppensteiger. Gern beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Versorgung mit passenden Hilfsmitteln.
Was ist das Besondere an einem elektrischen Rollstuhl?
Reicht Ihre Armkraft oder die Beweglichkeit von Armen und Händen nicht aus, erleichtert ein Elektrorollstuhl-Modell Ihre Mobilität. Die Steuerung dieses Elektromobils erfolgt meistens über einen kleinen Hebel, den Joystick. Es gibt aber auch Modelle, bei denen – ähnlich wie bei Elektrofahrrädern – der elektronische Antrieb nur bei Bedarf hinzugeschaltet wird.
Übernimmt die Kosten eines (elektrischen) Rollstuhls die Krankenkasse?
Bei einem nachgewiesenen Bedarf übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Rollstuhl-Kosten. Die Kostenübernahme ist über einen sogenannten Fallpauschalvertrag geregelt und darum zumeist reibungslos. Dabei erfolgt die Wahl des Rollstuhls aus einem vorgegebenen „Pool“. Bei einer über die Standardrollstühle hinausgehenden Ausführung genehmigen sie diese allerdings nur dann, wenn sie medizinisch klar begründet und ärztlich verordnet ist. Zur endgültigen Bewilligung ist oft eine Einzelfallprüfung des jeweils zuständigen Sachbearbeiters notwendig. Gern begleiten wir Sie.
Bekomme ich bei Ihnen auch Elektro- oder Seniorenmobile und brauche ich dafür einen Führerschein?
In unserem Sortiment bieten wir ein großes Sortiment im Bereich der Senioren- und Elektromobile an. Das Elektromobil ist mit einer Endgeschwindigkeit von 6 km/h bis zu 15 km/h verfügbar. Die Mobile lassen sich ganz einfach bedienen und können auch ohne Führerschein gefahren werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h muss ein Elektromobil allerdings versichert werden. Sie erhalten ein Kennzeichen, das wie bei einem Mofa am Fahrzeug angebracht werden muss.
Was sind die Vorteile eines Patientenlifters oder einer Transferhilfe?
Beide Vorrichtungen erleichtern dem Pflegepersonal die Arbeit und geben ihm mehr Zeit für die persönliche Betreuung des Betroffenen. Mit einem Patientenlifter ist es möglich, pflegebedürftige Personen mit geringem Kraftaufwand sicher und bequem zu bewegen. Die Transferhilfe spart eine Menge Zeit, da alles, was Sie für ein effizientes Heben und Verlagern benötigen, stets zur Hand sowie immer geladen und betriebsbereit haben, sobald es benötigt wird. Folglich steht mehr Zeit für die wichtige persönliche Pflege zur Verfügung.
Wer übernimmt die Kosten für ein Kranken- bzw. Pflegebett?
Bei medizinischer Notwendigkeit sind die gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung oder die Miete eines benötigten Kranken- oder Pflegebetts zu übernehmen. Grundsätzlich gibt es jedoch einen Unterschied zwischen Kranken- und Pflegebett. Das Pflegebett kann nur mit entsprechendem Pflegegrad des Pflegebedürftigen bei der Pflegekasse beantragt werden und wird von dieser gezahlt. Allgemein spricht man von “Pflegebett”, da das Bett der Pflege beispielsweise eines Angehörigen dient. Ein Krankenbett wird als technisches Hilfsmittel für Menschen ohne Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt. Um ein Kranken- oder Pflegebett zu erhalten, muss zuvor ein Bewilligungsverfahren beantragt werden. Je nach Kasse und Sachbearbeiter kann das unterschiedlich lange dauern. Wurde das Bett bewilligt, zahlen Sie einen Eigenanteil von maximal 10 Euro. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, kann die Pflegekasse für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. Dafür ist jedoch eine Pflegestufe erforderlich und generell gilt: Krankenkasse VOR Pflegekasse!
Was zählt als Sprechstundenbedarf?
Als Sprechstundenbedarf werden alle Produkte bezeichnet, die in einer Praxis vorrätig gehalten werden müssen. Welche Produkte dazu gehören, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen fest. Die Artikel des Sprechstundenbedarfs sind verordnungsfähig.
Wieviel Sprechstundenbedarf kann bezogen werden?
Der Sprechstundenbedarf richtet sich nach dem Verbrauch in der Praxis. Eine Bestellung erfolgt in der Regel alle drei Monate und füllt den verbrauchten Bestand wieder auf. Erstmals bestellt ein Arzt oder eine Ärztin also drei Monate nach Praxisbeginn den Sprechstundenbedarf über ein reguläres Kassenrezept. Die verordnete Menge sollte dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen. Bei unverhältnismäßig hohen Nachbestellungen können die Kostenträger nach einer Prüfung Regressforderungen stellen.
Kann alles als Sprechstundenbedarf auf Rezept bezogen werden?
Nicht alles, was in der Praxis täglich benötigt wird, kann auch als Sprechstundenbedarf oder als Hilfsmittel auf Rezept bezogen werden. Da es verordnungsfähige und frei käufliche Hilfsmittel gibt, müssen beide gesondert aufgelistet werden. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf muss mit einem gesonderten Rezept bestellt werden, das zusätzlich zur Ziffer „9“ mit der Ziffer „7“ versehen ist.
Sie haben eine Frage zum Bezug von Praxis- und Sprechstundenbedarf?
Innerhalb unserer Geschäftszeiten sind wir gern persönlich für Sie da und unterstützen Sie bei allen Fragen. Unsere Telefonnummer lautet 03981 23 77 0. Natürlich können Sie sich auch schriftlich an uns wenden. Per Mail an
info@provita-arndt.de.
Wie sieht es bei Retoure aus? Gibt es einen Rückgabeservice für Sprechstundenbedarf?
Bestellte Katalogartikel können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgeben werden, wenn die Verpackung unversehrt ist und der Artikel keine Gebrauchsspuren aufweist. Bestimmte Artikel allerdings werden nicht zurückgenommen. Dazu zählen: Sonderbestellungen, Möbel, Reagenzien und sterile Waren. Für eine Rücksendung kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Was ist eine Stomaversorgung?
Ein Stoma ist ein künstlicher Darm- oder Blasenausgang. Für eine hygienische, unproblematische und komfortable Versorgung des Stomas gibt es mittlerweile zuverlässige medizintechnische Produkte, die feuchtigkeits- und geruchsdicht sind, so dass der Träger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Die Stomaprodukte bestehen aus einer Hautschutzplatte und einem Beutel für die Ausscheidungen. In bestimmten Intervallen wird der Inhalt des Beutels zumeist in der Toilette entsorgt.
Wie können Ihre Mitarbeiter mich im Bereich der Stomaversorgung unterstützen?
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, welche Herausforderungen ein Stoma mit sich bringen kann. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zurück in bzw. durch den Alltag. Von uns erhalten Sie die gesamte Palette an Stoma-Produkten: die Hilfsmittel selbst wie auch
Pflegeprodukte für Ihr Stoma. Alle Produkte werden von verschiedenen Herstellern bezogen, sodass jedem Patienten eine optimale und individuelle Stoma-Versorgung geboten wird. So können wir ganz gezielt auf Ihre persönliche Situation eingehen und Ihnen dabei helfen, wieder einen weitgehend normalen Alltag zu führen.
Muss ich die Produkte für meine Stomaversorgung selbst zahlen?
Die Produkte für die Stomaversorgung zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Privatversicherung im Rahmen eines medizinisch notwendigen und zweckmäßigen Umfangs. Die medizinisch notwendigen Materialien, die Sie bei uns für die Stomaversorgung bestellen können, erhalten Sie auf Rezept von Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind, zahlen Sie einen Betrag von zehn Prozent des Bestellwertes dazu, bis zu einem Maximalbetrag von 10 Euro pro Monat und Versorgungsart. Sollten Sie jedoch einen Pflegedienst für Ihre Stomaversorgung benötigen, können auf Sie weitere Kosten zukommen.
Was ist, wenn ich nicht selbst meine Stomaversorgung händeln kann?
Sollten Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, der Ihr Stoma versorgt, können auf Sie eventuell Kosten für die Versorgung zukommen. Wenden Sie sich zwecks individueller Auskunft dazu an Ihren behandelnden Arzt und Ihre Krankenkasse.
Wie oft muss ich den Beutel leeren?
Je nach Trinkmenge muss der Beutel für ein Urostoma (Urin) alle paar Stunden geleert werden. Der Ausstreifbeutel eines Ileostomas (Stuhl) wird je nach Menge und Beschaffenheit der Ausscheidung zwei bis vier Mal pro Tag geleert.
Wovon hängt die Auswahl des Systems ab?
Die Haftfläche des Versorgungssystems hängt von der Lage des Stomas und der Bauchsituation um das Stoma herum ab. Die Art des Auffangbeutels ergibt sich aus der Beschaffenheit der Ausscheidung. Bei flüssiger oder dünnbreiiger Ausscheidung wird ein Beutel benutzt, den man entleeren kann und bei fester bzw. geformter Ausscheidung wird der volle Beutel entsorgt.
Kann ich als Stomaträger auch weiterhin Sport treiben?
Natürlich! Sportliche Betätigung ist sowohl für die körperliche als auch für die seelische Gesundheit enorm wichtig. Einmal zur Stärkung ihrer Gesundheit und außerdem bedeutet sportliche Betätigung ja auch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Denn das Leben aktiv wahrnehmen zu können, ist motivierend. Bitte seien Sie achtsam, um die Bauchdecke nicht übermäßig zu beanspruchen. Immer dann, wenn Sport oder Sportgeräte das Stoma gefährden könnten, wie bei Mannschafts- und Ballsportarten, sollte das Stoma mit einer Prolapsplatte - erhältlich im Sanitätsfachhandel - geschützt werden.
Kann man mit der Stomaversorgung duschen bzw. in die Badewanne gehen?
Duschen kann man auch mit der Stomaversorgung wie gewohnt. Zum Baden empfiehlt es sich, den Aktivkohlefilter am Stomabeutel mit den beiliegenden Klebeplättchen zu schützen. Die Stomaversorgung wird nach dem Duschen bzw. Baden abgetrocknet und ggf. erneuert.
Kann ich als Stomaträger ins Schwimmbad gehen?
Das ist kein Problem. Zum Schwimmen im Bad, See oder Meer können Sie Ihre entsprechende Versorgung wie zum Beispiel Compact, Moderma flex oder Conform 2 verwenden.
Was mache ich mit der alten - also benutzten - Versorgung?
Der Beutel für ein Urostoma kann bei Bedarf in die Toilette entleert werden. Die Stomaversorgung an sich darf jedoch nicht in die Toilette geworfen werden, denn das könnte den Abfluss verstopfen. Nach der Entleerung in der Toilette entsorgen Sie den benutzten Stomabeutel wie auch weiteres verwendetes Material im Mülleimer. Dies gilt überall: Auch auf öffentlichen Toiletten, auf Reisen im Flugzeug und in Hotels dürfen Stomaversorgungen nur im Mülleimer für den Restmüll oder in den dafür vorgesehenen Hygieneeimern entsorgt werden.
Haben Sie nützliche Tipps für den Alltag & Reisen?
Unterwegs: Wenn Sie unterwegs sind, sollten Sie immer vorbereitet sein. Nehmen Sie stets eine unbenutzte Stomaversorgung mit, wenn Sie das Haus verlassen, zum Arzt oder in die Klinik gehen. Auch auf Reisen empfiehlt es sich, einen Teil der Versorgung im Handgepäck mitzunehmen. Denken Sie an den Stoma-Pass, den jeder Kunden von uns bekommen kann. Hier ist in allen Sprachen erklärt, worum es sich bei dem Stomamaterial handelt. So können z.B. bei einer Zollkontrolle unnötige Kommunikationsprobleme vermieden werden.
Regelmäßige Kontrollen: Mindestens einmal im Jahr sollten Sie Ihr Stoma durch Ihren persönlichen Ansprechpartner kontrollieren lassen.
Besondere Hautpflege: Vorsicht bei fetthaltigen Cremes und Lotions. Durch das Fett haftet die Versorgung nicht mehr so gut auf der Haut.
Vorsicht beim „Gewichtheben“: Achtung bei zu viel Gewicht! Schweres Heben, in welcher Form auch immer, kann zu einem Weichteilbruch (Hernie) oder einem Darmvorfall (Prolaps) führen.
Was ist ein Tracheostoma?
Ein Tracheostoma ist eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre nach außen. Dieser künstliche Luftröhreneingang am Hals wird mittels der Tracheotomie (dem Luftröhrenschnitt) als Zugang durch die Halsweichteile hergestellt. Es gibt vorübergehende und dauerhafte Tracheostoma. Bei beiden Arten wird die Atemluft über eine Trachealkanüle in die Luftröhre geleitet. Wird das Tracheostoma im Zusammenhang mit einer Kehlkopfentfernung angelegt, spricht man von einer Laryngektomie.
Wie können Sie mich im Bereich der Tracheostoma unterstützen?
In der Regel wird die Anlage eines Tracheostomas in der Klinik vorgenommen. Mit einem Tracheostoma kann man sehr gut auch im eigenen Zuhause leben. Um Sicherheit und Übung im Umgang mit dem Hilfsmittel zu erhalten, bekommen Betroffene - auf Wunsch auch ihre Angehörigen oder das Pflegepersonal - von unseren erfahrenen Versorgungsmanagern eine eingehende und umfassende Einweisung. Das heißt, wir zeigen dem Patienten und/oder den Angehörigen den selbstständigen Umgang mit den Hilfsmitteln, weisen Sie in die Benutzung der Medizintechnik ein, schulen Sie in der Handhabung der Medizinprodukte. Unser umfangreiches Hilfsmittelsortiment und die Produkte aus dem Bereich Tracheostoma-Versorgung sind qualitativ hochwertig und optimal auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt. Sie erhalten also von uns eine umfangreiche individuelle Anleitung zur Versorgung des Tracheostomas. Denn das Ziel von provita ist es, Ihnen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Was gibt es für Hilfsmittel bei einem Tracheostoma?
Damit der Luftröhreneingang möglichst sauber bleibt und die Luftversorgung und Sprechfunktion reibungslos abläuft, gibt es verschiedene Hilfsmittel zur Pflege, zum Schutz und zum Offenhalten des Tracheostomas. Dazu zählen z. B. Trachealkanülen, Sprechventile und Zubehör. Im Rahmen der Versorgung werden auch weitere Hilfsmittel eingesetzt wie z. B. Absauggeräte, Inhaliergeräte oder Ultraschallvernebler. Gern beraten wir Sie, sprechen Sie uns an.
Wie wird die Trachealkanüle gereinigt und gepflegt?
Trachealkanülen sind immer nur für den jeweiligen Patienten vorgesehen. Einige Trachealkanülen und deren Zubehör sind für den mehrmaligen Gebrauch geeignet. Unter Beachtung der Herstellerangaben lassen sie sich reinigen und ggfs. desinfizieren. Eine Resterilisation dieser Produkte ist nicht zulässig. Vom Hersteller als Einmalprodukt deklarierte Trachealkanülen dürfen weder gereinigt noch desinfiziert werden. Sie werden nach dem Gebrauch entsorgt.
Was ist der Unterschied zwischen Trachealkanülen mit Cuff und ohne Cuff?
Hinsichtlich ihrer Funktionsweise unterscheidet man vorrangig zwischen geblockten und nicht-blockbaren Trachealkanülen bzw. Kanülen mit und ohne sogenanntem Cuff. Trachealkanülen mit Cuff werden eingesetzt, wenn ein vollständiger Abschluss der Luftröhre notwendig ist. Dies ist bei Patienten mit Langzeitbeatmung in der Regel der Fall, aber auch bei Menschen mit Schluckstörungen bzw. Aspirationsgefahr. Die Trachea wird durch den geblockten Cuff abgedichtet, ein seitliches Ausströmen der Luft wird verhindert und die Beatmung dadurch effektiv.
Es gibt Trachealkanülen auch ohne Cuff. Diese nicht-blockbare Trachealkanülen sind praktikabler im Alltag. Sie dienen dann dem Offenhalten des Tracheostomas, dem reizarmen Absaugen, dem Aufsetzen bei einer feuchten Nase und vereinfachen die Verwendung eines Sprechventils. Soll schrittweise wieder auf die natürliche Atmung umgestellt werden, werden die Kanülen ohne Cuff oftmals in der Übergangsphase eingesetzt.
Was ist bei der Pflege des Trachestomas zu beachten?
Damit Hautschäden und Wundinfektionen vermieden werden, sollte ein Tracheostoma regelmäßig gereinigt und gepflegt werden. Bei der Reinigung sollten aseptische Bedingungen herrschen. So sollte die Pflege nur mit desinfizierten Händen und sterilen Werkzeugen sowie Materialien stattfinden. Genauso wie das Tracheostoma ist auch die Wunde innen und außen stets sauber zu halten. Die Wunde sollte von innen nach außen gereinigt werden.
Welche Kosten kommen auf mich im Rahmen der Tracheostoma-Versorgung zu?
Die Kosten für die Versorgung werden von der Krankenkasse übernommen. Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie von dieser nicht befreit sind. Wir stellen Ihnen die für die Tracheostomaversorgung notwendigen Produkte eigenanteilsfrei zur Verfügung. Hierfür werden ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte eingesetzt. Eine Aufzahlung ist nur vorgesehen, wenn Sie spezielle Produkte wünschen, die für eine Versorgung medizinisch nicht notwendig sind. In diesem Fall informieren wir Sie natürlich über die Mehrkosten ausführlich.
Was mache ich mit technischen Hilfsmitteln, die nicht mehr benötigt werden?
Die von Ihnen nicht mehr benötigten technischen Geräte (z. B. Absauggerät, Inhaliergerät, Ultraschallvernebler) sind Leihgaben und werden von uns zurückgenommen.
Wie erfolgt die moderne Wundversorgung?
Jede Wundheilung durchläuft mehrere Phasen. Unsere Wundexperten versorgen Sie mit den verschriebenen Verbandmaterialien, damit die Wunde optimal und möglichst schmerzfrei verheilen kann. Wir führen die Erstversorgung nach Wundentstehung oder der Entlassung aus dem Krankenhaus durch. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Intervalle der Besuche zu Hause bzw. in Ihrer Einrichtung und den Verbandswechsel. Sollten Sie selbst dazu nicht in der Lage sein, leiten wir gern beteiligte Pfleger bzw. Ihre Angehörigen an. Unsere Fachexperten sorgen für eine phasengerechte Wundversorgung und erstellen dabei Dokumentationen der Wunden in Schrift und Bild. Bei unseren regelmäßigen Visiten legen wir Wert darauf, dass Sie von denselben Mitarbeitern betreut werden.
Wie können Ihre Mitarbeiter mich bei der Wundversorgung unterstützen?
Ob große oder kleine, akute oder chronische Wunden: Jede Wunde erfordert eine individuell abgestimmte und phasengerechte Behandlung. Wir stellen Ihnen und Ihren Angehörigen ausgebildetes Fachpersonal und Wundexperten zur Seite, die über eine intensive Erfahrung im Wundmanagement verfügen. Unsere Mitarbeiter betreuen Sie im stationären und ambulanten Bereich und arbeiten eng mit Ihren behandelnden Ärzten zusammen, um Ihr individuelles Therapieziel zu erfüllen. Unser Fachpersonal arbeitet nach den neuesten Erkenntnissen der Wundversorgung und sucht – herstellerneutral – das passende Produkt für Sie heraus. Ebenso beleuchten wir den Bereich der
Ernährung und
Mobilität, denn dies erachten wir als Schlüsselfaktoren unserer ganzheitlichen Versorgung im Rahmen moderner Wundversorgung. Weiterhin schulen wir Sie, Ihr Pflegepersonal und auf Wunsch auch gern Ihre Angehörigen im Umgang mit den eingesetzten Produkten.
Muss ich die Produkte für meine Wundversorgung selber zahlen?
Die Kostenübernahme für die primäre und sekundäre Wundversorgung gehört zu den Leistungen der Krankenkasse. Sofern der behandelnde Arzt die Wundversorgung für notwendig hält, kann er eine Verordnung ausstellen. Diese betrifft sowohl die erforderlichen Verbands- und Hilfsmittel als auch die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege kümmert sich dann der Pflegedienst um die Wundversorgung.
Welche Wundversorgung gibt es?
Es gibt die konventionelle bzw. traditionelle Wundversorgung, welche trocken erfolgt z.B. mit Mullkompressen oder imprägnierten Geweben. Hier besteht die Gefahr, dass Wundmaterialien mit der Wunde verkleben und daher ist regelmäßiger Verbandswechsel erforderlich. Das Infektions- und Verletzungsrisiko ist erhöht. Bei der modernen Wundversorgung wird das Wundmilieu während aller Heilungsphasen feucht gehalten, um die Wundheilung zu beschleunigen. Außerdem werden die Verbände in größeren Intervallen als bei der konventionellen Wundversorgung gewechselt. Die Wundversorgungs-Pflege setzt bei der modernen Wundversorgung auf hydroaktive Verbandstoffe. Gerne begleiten wir Sie bei der optimalen Wundversorgung.
Warum muss eine Wunddokumentation erfolgen?
Die Wunddokumentation ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und es ist auch geregelt, wie die Dokumentation auszusehen hat und welche Punkte beachtet werden müssen. Grundlage hierfür sind die folgenden Gesetzestexte:
- Qualitätssicherung im Krankenhausbereich: § 137 SGB V
- Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008
- Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) von 2001
- Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege: § 80 SGB XI
Als Ihr Versorger bieten wir den Service bei jedem Betroffenen an. Gern unterstützen wir unsere Partner, auch mittels digitaler Lösungen, bei der Erstellung notwendiger Dokumentationen.
Welches Produkt empfehlen Sie für die Wundversorgung?
Leider gibt es kein pauschales Heilmittel, das für alle Wunden gleichermaßen einsetzbar ist. Jede Wunde erfordert eine individuell abgestimmte und phasengerechte Behandlung, um eine schnelle Heilung zu ermöglichen. In unserem umfassenden Sortiment finden Sie Produkte von der Wundspülung und -reinigung über klassische Wundauflagen aus Zellstoff und Mull, bis hin zu Produkten für die moderne Wundversorgung mit hydroaktiven Auflagen.
Was ist eine chronische Wunde?
Als chronisch bezeichnet man eine Wunde, die trotz Behandlung keine Heilung zeigt. Häufig entsteht die chronische Wunde aus einer Grunderkrankung wie z.B. Diabetes mellitus. Die Heilung kann durch verschiedene Grunderkrankungen verlangsamt oder gar gehemmt werden. Beispiele sind offene Beine (Ulcus Cruris) ausgelöst durch z.B. chronische venöse Insuffizienz, Druckgeschwür (Dekubitus) ausgelöst durch hohe Druckeinwirkung und Immobilität, Diabetisches Fußsyndrom (Diabetischer Ulcus) ausgelöst durch Nerven- oder Gefäßschädigung z.B. diabetische Angiopathie. Gerne beraten wir Sie und begleiten im Rahmen der Therapie und Prävention. Sprechen Sie uns an!
Welche Materialien benötige ich bei der ambulanten Wundversorgung?
Desinfektionsmittel, Einmal-Handschuhe und Schutzkittel können die ambulante Wundversorgung unterstützen. Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad stehen für die Anschaffung dieser zum
Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro im Monat zu. In unserem Produktportfolio bieten wir unterschiedliche
Provipacks an, die für die Versorgung von verschiedenen Wunden zusammengestellt wurden.
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